FAHRTKOSTENZUSCHUSS

November 13, 2015

Die Kosten für die Fahrt des Arbeitsnehmers zur Arbeitsstätte können vom Arbeitgeber übernommen werden. Der Arbeitgeber kann den Fahrtkostenzuschuss mit 15 % pauschal versteuern. Das hat dann den Vorteil, dass dieser Betrag nicht als Arbeitslohn zu versteuern ist und somit sozialversicherungsfrei ist.

Top Arbeitgeber


KOSTENLOS MEMBER WERDEN
UND UNZÄHLIGE VORTEILE genießen

  • Insights aus der Gastro-Szene, ganz ohne Bullshit.
  • Personalisierte Jobvorschläge & die besten Jobs aus der ganzen Welt
  • Alle Online-Artikel lesen & Zugriff auf das Rolling Pin-Archiv
  • VIP-Einladungen zu ROLLING PIN-Events und vieles mehr…