Unter Gewinnbeteiligung (Tantieme) versteht man eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Erfolg des Unternehmens. Man unterscheidet die Gewinnbeteiligung an dem in der Steuer- oder Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn, am ausgeschütteten Gewinn (Dividende), am Umsatz, an Kostenersparnissen oder am Produktionsergebnis. Oft liegen auch Mischformen vor. Die Gewinnbeteiligung ist von der Ergebnis- oder Erfolgsbeteiligung zu unterscheiden, die sich auf einen Leistungs- oder Arbeitserfolg bezieht.
Eine Verlustbeteiligung hingegen ist sittenwidrig und damit nicht zulässig.