Unter Jobtickets versteht man Zeitkarten (Monats- oder Jahresfahrkarten), die Unternehmer bei einem Verkehrsunternehmen erwerben können und die sie entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeiter für Fahrten mit Bus und Bahn weitergeben. Meist werden sie unter Sonderkonditionen erworben, und günstige an Mitarbeiter weitergegeben. Die Überlassung von Jobtickets für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sind steuerfrei. Übersteigt der Vorteil den der Arbeitnehmer dadurch hat jedoch die Grenze von 44 Euro pro Monat, ist alles zu versteuern. Es ist aber unter bestimmten Umständen auch möglich das Jobticket pauschal mit 15 % zu versteuern.