Das Urlaubsgeld stellt rechtlich gesehen eine Prämie dar (wie zB auch das Weihnachtsgeld). Es ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsgeld mit dem Urlaubsentgelt, das die Weiterzahlung des gewöhnlichen Lohns während der Zeit eines Urlaubs bezeichnet (Lohnfortzahlung).