MINI-JOBS

November 13, 2015

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, deren Bruttoverdienstgrenze bei 400 Euro monatlich liegt. Auch wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr als 50 Arbeitstage im Jahr bzw. 2 Monate arbeitet spricht man von einem Minijob. Es ist möglich mehrer Minijobs auszuüben (jedoch nicht beim selben Arbeitgeber), solange die Grenze von 400 Euro nicht überschritten wird. Dabei werden alle Verdienste zusammengezählt. Der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn steuer- und sozialabgabenfrei. Das heißt er ist auch nicht krankenversichert. Allerdings erwirbt der Arbeitnehmer durch eine Abgabenpauschale des Arbeitgebers geringe Ansprüche auf die Rentenversicherung. Durch eigenständiges Aufzahlen von 7,5 % auf den vollen Beitragssatz von 19,5 % kann sich der Arbeitnehmer Zugang zum vollen Leistungsspektrum der Rentenversicherung verschaffen. Es ist zulässig neben einem Hauptjob einen Minijob auszuüben.

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