Tantiemen sind ergebnisabhängige Vergütung/Beteiligung, die in einem Anteil des Umsatzes oder des Gewinns bestehen und meist neben einer festen Vergütung an Geschäftsführer oder leitende Angestellte gezahlt werden. Sie orientieren sich aber nicht an einem einzelnen Geschäftsabschluss (wie zB eine Provison), sondern am Ergebnis des gesamten Unternehmens. Ein Anspruch auf eine Tantieme besteht nur bei entsprechender arbeitsvertraglicher Vereinbarung, wonach sich auch die Höhe richtet. Tantiemen unterliegen der Steuerpflicht. Unter gewissen Umständen ist auch eine Verlustbeteiligung möglich.