Der gesetzliche Jahresurlaub, der jedem Arbeitnehmer zusteht ist bezahlter Urlaub. Das heißt, dass der Arbeitnehmer während der Zeit in der er nicht da ist, seinen Arbeitslohn weiter bezahlt bekommt. Von unbezahltem Urlaub spricht man, wenn man darüber hinaus noch weitern Urlaub gewährt bekommt, der dann nicht bezahlt wird. Ob und wie viel unbezahlten Urlaub man nehmen kann hängt vom Arbeitgeber ab.