Ein Pensionsfonds ist eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf Leistungen betrieblicher Altersversorgung gewährt. Rechtsform kann eine Aktiengesellschaft oder ein Pensionsfondsverein sein. Der Pensionsfonds unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und wird durch Zuwendungen vom Arbeitgeber, die als Betriebsausgaben abgezogen werden können und/oder Gehaltsumwandlungen finanziert. Die Einzahlungen unterliegen der Steuerpflicht. Die Leistungen des Pensionsfonds sind lebenslange Altersrenten in Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Versorgungszusagen.