Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die meist als GmbH oder eingetragener Verein auftritt. Sie gewährt Versorgungsleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen und stellt einen der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung dar. Sie finanziert sich aus Zuwendungen der Trägerunternehmen (Arbeitgeber) und aus eigenen Vermögenserträgen. Der Arbeitnehmer hat seinen Rechtsanspruch auf eine Leistung nicht gegenüber der Unterstützungskasse sondern gegenüber dem zusagenden Arbeitgeber. Ist die Unterstützungskasse zahlungsunfähig, muss der Arbeitgeber die Versorgungsleistungen erbringen. Deswegen sind unverfallbare Versorgungsanwartschaften und laufende Renten vom Arbeitgeber beim Pensions-Sicherungs-Verein für den Fall der Insolvenz abzusichern. Die Abgaben, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse leistet, sind für ihn Betriebsausgaben und unterliegen Höchstbeträgen.