Das Insolvenzgeld gleicht im Falle eines Insolvenzverfahrens das ausgefallene Gehalt des Arbeitnehmers aus. Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht aber nur gegenüber den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzgeld gleicht im Falle eines Insolvenzverfahrens das ausgefallene Gehalt des Arbeitnehmers aus. Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht aber nur gegenüber den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens