In Zeiten der steigenden Lebensmittel- und Energiepreise ist die Preisgestaltung in Restaurants ein heiß umstrittenes Thema. Während diskutiert wird, wie viel ein Schnitzel im Wirtshaus kosten darf, sind auch die Kebab-Preise in letzter Zeit vielerorts gestiegen. So auch in Ried im Innkreis, wo die meisten Imbissstände den Döner mittlerweile nicht mehr unter sechs Euro verkaufen.
In Zeiten der steigenden Lebensmittel- und Energiepreise ist die Preisgestaltung in Restaurants ein heiß umstrittenes Thema. Während diskutiert wird, wie viel ein Schnitzel im Wirtshaus kosten darf, sind auch die Kebab-Preise in letzter Zeit vielerorts gestiegen. So auch in Ried im Innkreis, wo die meisten Imbissstände den Döner mittlerweile nicht mehr unter sechs Euro verkaufen.
Laut einem Bericht des Nachrichtenportals heute.at musste ein Dönerladen-Betreiber den Preis für seinen Kebab innerhalb der letzten 15 Jahre verdoppeln. Er und vier Kollegen in der Kleinstadt hätten zuletzt ihre Preise nach einer Absprache auf denselben Preis erhöht, wird der Gastronom zitiert. Was ihm nicht klar war: Mit der Aussage hat er, wohl ohne es zu wissen, eine Tat gestanden, die gegen das Kartellrecht verstößt. Nach Erscheinen des Artikels schaltete sich die Bundeswettbewerbsbehörde ein und mahnte die fünf Döner-Wirte ab.
„Den Geschäftsinhabern wurde jeweils ein Abmahnungsschreiben übermittelt. Dabei wurde ausdrücklich klargestellt, dass Preisabsprachen, Kunden- und Marktaufteilungen sowie auch der Austausch wettbewerbssensibler Informationen nach dem Kartellgesetz untersagt wird“, so die Behörde in einer Stellungnahme.
So sind die fünf Dönerläden noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen und sind gut beraten, künftig Preisabsprachen zu unterlassen – oder sie zumindest nicht mehr öffentlich auszuplaudern.