Best-Preis-Klausel: Booking.com geht vor Gericht
Ring frei
Die Entscheidung gegen die viel diskutierte Best-Preis-Klausel des Bundeskartellamts in Bonn lies Ende des vergangen Jahres die Wogen bei der holländische Buchungsagentur Booking.com hochgehen.
Demnach durften Hoteliers Zimmer bei keinem anderen Portal billiger anbieten als bei Booking.com. Wie die SZ berichtete mussten weiters beste Zimmerverfügbarkeit, günstige Buchungs- sowie Stornierungsbedingungen garantiert werden.
Die deutsche Kartellbehörde schob der Klausel aber einen Riegel vor. Behinderung des freien Wettbewerbs war der Grund für die Entscheidung. Booking.com, die zum US-Konzern Priceline gehören gehen am 8. Februar vor dem deutschen Kartellgericht in Berufung.
Ursprünglich war der Prozess erst für März geplant. Durch die überraschende Einigung im Streit zwischen Rewe und Edeka in der Causa Kaiser‘s Tengelmann, wurde der Gerichtstermin nun aber vorverlegt.
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