Corona: Die wichtigsten Infos zum Fixkostenzuschuss für die österreichische Gastronomie
Dank der von ROLLING PIN initiierten Petition Rettet die Gastro dürfen Gastronomiebetriebe in Österreich endlich aufatmen. In den vergangenen zwei Wochen gab es – nach dem Startschuss der bundesweit diskutierten Petition – bereits intensive Treffen der zuständigen Ministerin Elisabeth Köstinger, Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vertretern der Gastronomie.
In den Workshops erarbeiteten etwa ROLLING PIN CEO Jürgen Pichler, Sacher-Chef Matthias Winkler, Spitzengastronomen wie Heinz Reitbauer (Steirereck im Stadtpark), Andreas Döllerer (Döllerers Genusswelten), Haya Molcho (NENI), Heiner Raschhofer (Glorious Bastards), Christian Chytil (impacts Catering), Christof Widakovich (Grossauer Gruppe) und Tobias Müller (Mochi) mit Kanzler Kurz und Tourismusministerin Köstinger zusätzliche Maßnahmen.Um laufende Fixkosten für Betriebe bei geringem Umsatz zu minimieren, hat die österreichische Regierung dank der Petition „Rettet die Gastro“ einen sogenannten Fixkostenzuschuss gewährleistet.
Fixkostenzuschuss – wann und in welcher Höhe ist dieser lukrierbar?
Zur Deckung der Fixkosten, die in jedem Unternehmen unabhängig von Umsatz und Auslastung Monat für Monat entstehen, sehen die Corona-Hilfsmaßnahmen einen nicht rückzahlbaren, anteiligen Zuschuss vor, um die Zahlungsfähigkeit von Betrieben (neben Kurzarbeitsbeihilfe und Überbrückungsfinanzierungen) zu sichern.
Wofür gibt es einen Zuschuss und in welcher Höhe?
Miete, Pacht, Betriebskosten, Strom, Heizung, Versicherungen, Zinsaufwendungen für Kredite und Leasing, Lizenzgebühren Telekommunikation, Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Wertverlust verderblicher Ware etc. sind förderbar. Der Höhe nach ist das in Abhängigkeit des Umsatzausfalles zu berechnen, je höher der Umsatzausfall, desto höher der Zuschuss:
- 25 Prozent Zuschuss bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 Prozent
- 50 Prozent Zuschuss bei einem Umsatzausfall von 60 bis 80 Prozent
- 75 Prozent Zuschuss bei einem Umsatzausfall von 80 bis 100 Prozent
Besonders im Zeitraum März bis Mai 2020 werden viele Betriebe im Bereich des 75-Prozent-Zuschusses liegen.
Was bedeutet das an Cash – ein Beispiel:
Ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 1.000.000 Euro hat im Zeitraum März bis Mai Umsätze in der Höhe von 75.000 Euro (Vergleich Vorjahre 250.000 Euro) erzielt. Das entspricht einem Umsatzausfall von 70 Prozent. Der Fixkostenblock für Miete, Betriebskosten, Strom, Versicherungen, etc. beträgt rund 60.000 Euro. 50 Prozent davon, das sind 30.000 Euro, können mittels Fixkostenzuschuss beantragt werden und fließen dem Unternehmen zu.
Der ursprünglich für den Zeitraum 16. März bis 15. September angedachte Fixkostenzuschusses soll um ein halbes Jahr verlängert werden, um jenen Betrieben unter die Arme zu greifen, deren Umsätze nicht so rasch wie gewünscht das Vor-Corona-Niveau erreichen. Auch der Betrachtungszeitraum (bisher bis zu drei zusammenhängende Monate) soll angepasst werden.