„Das Problem mit den No-Shows ist gelöst“
Immer öfter stellt sich die Frage: Wofür darf oder soll in Gasthäusern Geld verlangt werden? Zum einen gibt es die umstrittene Servicepauschale, für dessen Einführung jüngst das Hamburger Restaurant 100/200 Kitchen nicht wenig Kritik erntete. Zum anderen wäre da die Reservierungspauschale oder No-Show-Gebühr. Wie auch immer man sie nennen will, viele Gastwirte sehen darin eine notwendige Maßnahme.
Immer öfter stellt sich die Frage: Wofür darf oder soll in Gasthäusern Geld verlangt werden? Zum einen gibt es die umstrittene Servicepauschale, für dessen Einführung jüngst das Hamburger Restaurant 100/200 Kitchen nicht wenig Kritik erntete. Zum anderen wäre da die Reservierungspauschale oder No-Show-Gebühr. Wie auch immer man sie nennen will, viele Gastwirte sehen darin eine notwendige Maßnahme.
So auch die Leitung des Hotel Zugspitze in Garmisch-Partenkirchen. Dort muss man bei Online-Reservierung zwingend die Kreditkarte hinterlegen – bei Nichterscheinen behält sich das Restaurant vor, eine No-Show-Gebühr von 50 Euro zu erheben. Im Selbstversuch entdeckt man im Reservierungssystem eine Erklärung: Bis zu einem Tag im Voraus ist es noch möglich, den reservierten Platz kostenlos zu stornieren.
Diese Vorgehensweise ist in immer mehr Restaurants in Deutschland wie Österreich gang und gäbe. Lässt man sich von den Betreibern vorrechnen, welche Auswirkungen ein No-Show hat, versteht man auch, warum: Mehrere hundert Euro pro Vierertisch koste es dem Betrieb nach eigenen Angaben, wenn zwei bis drei Mal pro Woche Gäste einen Tisch bestellen und nicht erscheinen. „Seitdem wir für jede Tischbestellung eine Garantiezahlung von 50 Euro verlangen, ist das Problem mit den ‚No Shows‘ gelöst“, so Florian Panholzer, stellvertretender Direktor des Hauses.
Es ist ein Problem, das in Restaurants mit viel Laufkundschaft und einer hohen Gesamtzahl an Tischen unter Umständen weniger ins Gewicht fällt. Für gehobenere Gastronomie, die mit wenig Tischen, geringen Margen und oft mit fixen Menüs arbeitet, dafür umso mehr. „Besonders ärgerlich ist das an Tagen, an denen man den Tisch noch zwei oder dreimal hätte verkaufen können“, so Panholzer.
Menüpreis im Voraus an Feiertagen
„Wir haben uns viele Gedanken darüber gemacht, wie wir das Problem mit den Ausfällen lösen könnten. Unsere erste Idee war, dem Gast ein maximal 20-minütiges Zeitfenster zu geben, in dem er zu spät kommen darf. Danach wird der Tisch anderweitig vergeben, wenn möglich.“ Allerdings sei diese Maßnahme nur dann zielführend gewesen, wenn die Gäste besonders früh gekommen wären, etwa um 18 Uhr oder 18.30 Uhr. Eine ausgefallene Reservierung für 20 Uhr konnte man so nicht kompensieren.
Schließlich kam man auf die Idee mit der „Kaution“. An Weihnachten, Silvester und anderen Feiertagen setzt man bereits seit 2022 auf eine ähnliche Lösung: An diesen Tagen muss der Gast den Menüpreis bereits im Voraus begleichen, um einem möglichen Ausfall entgegenzuwirken.