Einweg-Plastik hat EU-weit ausgedient. Was jetzt?
Plastik-Trinkhalme & Co. gehören seit 3. Juli der Vergangenheit an. Die EU-Verordnung, die 2019 erlassen wurde, ist jetzt in Kraft getreten und muss von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. 10 Artikel aus Einwegplastik oder Styropor sind betroffen – ausschlaggebend war, dass diese Produkte den Großteil des gesamten Meeresmülls in der EU ausmachen. Bisher wurden rund 36,5 Milliarden Plastikstrohhalme jährlich in der EU verbraucht – damit ist jetzt Schluss.
Plastik-Trinkhalme & Co. gehören seit 3. Juli der Vergangenheit an. Die EU-Verordnung, die 2019 erlassen wurde, ist jetzt in Kraft getreten und muss von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. 10 Artikel aus Einwegplastik oder Styropor sind betroffen – ausschlaggebend war, dass diese Produkte den Großteil des gesamten Meeresmülls in der EU ausmachen. Bisher wurden rund 36,5 Milliarden Plastikstrohhalme jährlich in der EU verbraucht – damit ist jetzt Schluss.
Maismehl statt Plastik
Kritiker der Verordnung meinen unter anderem, dass es keine ausreichenden Alternativen für die Einwegprodukte gäbe. Dabei sind Produkte, etwa Hygieneprodukte (darunter als medizinische Produkte zugelassene Wattestäbchen und Trinkhalme, die es nur mehr in der Apotheke gibt), die nicht so einfach mit natürlichen Rohstoffen ersetzt werden können, von der Verordnung ausgenommen. Plastik-Trinkhalme aber sind offiziell Schnee von gestern. Für sie gibt es schon reichlich Alternativen am Markt: etwa aus Metall, Bambus oder Stroh.
Betroffen von dem Verkaufsverbot auf EU-Gebiet sind folgende Produkte:
- Strohhalme aus Plastik
- Einwegbesteck aus Kunststoff
- Einwegteller aus Plastik
- Wattestäbchen aus Kunststoff
- Haltestäbe für Luftballons
- Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol
„Ob Getränkeverpackungen, Coffee-to-go-Becher, Essensboxen, Seifenspender, Versandtaschen oder Transportkisten – es gibt für alles praxistaugliche Mehrwegalternativen“, sagt Barbara Metz, die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Mit der EU-Verordnung sei die Suppe aber noch nicht gegessen: „Damit solche Mehrwegsysteme zum Standard werden, muss die EU-Kommission verbindliche Maßnahmen zur Mehrwegförderung jetzt auf den Weg zu bringen.“
Auf der 8. Europäischen Reuse-Konferenz wurden der niederländische Brauerverband und die Recup GmbH für ihre europaweit beispielgebenden Mehrwegansätze mit dem „European Refillable Award“ und dem „European Reusable Award“ ausgezeichnet – zwei Unternehmen, die Vorzeigen, wie es auch ohne Wegwerf-Plastik gehen kann.
Dass Strohhalme, die nicht aus Plastik sind, geschmacksneutral sein können und nicht gleich im Getränk aufweichen, beweist die Marke Cosima Natural von Global Sweets, deren Trinkhalme aus gentechnikfreiem Maismehl und Wasser hergestellt sind. Geschmacksneutral, kompostierbar, und noch dazu langlebig: ca. 60 Minuten halte der Mais-Halm nach Herstellerangaben im Drink.
Restbestände noch erlaubt
Keine Sorge: Wer in seinem Restaurant oder Geschäft noch Einwegprodukte vorrätig hat, darf diese noch verkaufen. Die Verordnung dürfte die meisten aber nicht überraschend getroffen haben: Viele Einzelhändler hätten schon in den vergangenen Monaten mit der Umstellung auf Alternativen begonnen, heißt es vom Handelsverband Deutschland. Nicht mehr lange also, bis der endgültig letzte Plastikbecher über den Thresen geht.