EU-Kommission erlaubt staatliche Reisegutschein-Garantie in Deutschland

Die EU-Kommission genehmigt die Regelung für deutsche Reisegutscheine als Alternative zur Barauszahlung.
Juli 31, 2020 | Fotos: Shutterstock

Staat darf für Reisegutscheine garantieren

Brüssel erlaubt die Garantie des Bundes für Reisegutscheine bei coronabedingten Stornierungen: Der deutsche Staat darf nun für diese garantieren. Dafür genehmigt die EU-Kommission am Freitag staatliche Beihilfen in Höhe von 840 Millionen Euro. Die Regelung soll die Gutscheine als Alternative zur Erstattung der Reisekosten attraktiver machen und so der Reisebranche unter die Arme greifen. Trotzdem haben Kunden das Recht auf Entschädigung, wenn ihnen das lieber ist.

Gutscheine sind keine Pflicht

Die Bundesregierung hatte – wie andere EU-Staaten – zunächst erwogen, Gutscheine zur Pflicht zu machen. Denn die Reisebranche fürchtet milliardenschwere Rückerstattungen für Urlaube, die wegen der Corona-Virus-Pandemie abgesagt werden mussten. Doch die EU-Kommission erhob Einwände. Deshalb entschloss sich die Bundesregierung für die Garantie. So müssen die Kunden nicht fürchten, dass sie bei einer Pleite des Veranstalters auf wertlosen Gutscheinen sitzen bleiben.

Reisen
Ob Reisegutschein oder Barauszahlung: Urlaube, die aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden mussten, werden zurückerstattet.

Gutscheine im Wert von sechs Milliarden Euro

Die jetzt von der EU-Kommission genehmigte deutsche Regelung bezieht sich auf Gutscheine für annullierte Pauschalreisen, die vor dem 8. März gebucht wurden. Nach Angaben der Brüsseler Behörde hatten diese – Stand Ende April – einen Wert von sechs Milliarden Euro. Da für einen Großteil der stornierten Buchungen bereits der Preis erstattet oder eine Ersatzbuchung angeboten worden sei, gehe es Schätzungen zufolge noch um abgesicherte Gutscheine im Wert von 1,5 Milliarden Euro.

Mit der Regelung werde der deutsche Staat dafür sorgen, dass Empfänger die Gutscheine entweder bis 31. Dezember 2021 nutzen oder dann den vollständigen, für die Reise gezahlten Betrag zurückbekommen könnten. Das sei im Sinne der Empfehlung der Kommission von Mitte Mai, Gutscheinlösungen attraktiv zu machen. Die Regelung sei notwendig, angemessen und verhältnismäßig und somit genehmigt worden, betonte die Behörde weiter.

 

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