EU: Streit um Döner Kebab geht in die finale Runde

Deutschlands beliebtestes Fastfood ist derzeit Gegenstand hitziger Debatten. Der Grund ist die Idee, den Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" in der EU zu registrieren. Wer steckt dahinter, und was bedeutet das für die Gastronomie?
August 12, 2024 | Fotos: Shutterstock/Collage

Der EU liegt ein Antrag vor, den Döner Kebab offiziell als „garantiert traditionelle Spezialität“ – kurz TSG – schützen zu lassen. Sollte dieser Antrag genehmigt werden, könnte der Döner, ähnlich wie die italienische Pizza Neapolitana oder der Mozzarella, nur dann als solcher verkauft werden, wenn er bestimmten Kriterien entspricht.

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In Kürze entscheidet die EU über die Zukunft des Döner Kebab

Der EU liegt ein Antrag vor, den Döner Kebab offiziell als „garantiert traditionelle Spezialität“ – kurz TSG – schützen zu lassen. Sollte dieser Antrag genehmigt werden, könnte der Döner, ähnlich wie die italienische Pizza Neapolitana oder der Mozzarella, nur dann als solcher verkauft werden, wenn er bestimmten Kriterien entspricht.

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In Kürze entscheidet die EU über die Zukunft des Döner Kebab

Dazu gehören unter anderem genaue Vorgaben für die Zutaten und die Zubereitungsweise, etwa die Art und Dicke des Fleisches sowie die zulässigen Gewürze und Zusätze.

Für Gastronomiebetriebe, die Döner verkaufen, könnten diese Regelungen weitreichende Folgen haben. In Medienberichten der vergangenen Monate wurde befürchtet, dass die Eintragung des Namens das Ende des Döners in seiner bisherigen Form bedeuten würde.

In Deutschland und Österreich ist es üblich, Fleischsorten wie Kalb, Rind und Pute im Döner zu verwenden. Das geht dem Internationalen Dönerverbands (UDOFED) gegen den Strich: Döner soll demnach, wenn nicht aus Hähnchen, dann aus Fleisch von mindestens 16 Monate alten Rindern oder Fleisch von mindestens sechs Monate alten Schafen bestehen.

Dass möglicherweise künftig Zutaten und Zubereitung für Döner streng reglementiert werden könnten, ist Grund genug für Gastronomen und Interessenvertreter, auf die Barrikaden zu steigen. Zu den Gegnern des türkischen Antrags gehört der deutsche Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, der sich Ende Juli im Onlinedienst X zum Thema äußerte: „Der Döner gehört zu Deutschland. Wie er hier zubereitet und gegessen wird, sollte jeder selbst entscheiden dürfen.“

Was wären die Folgen?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat, neben unter anderem der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, aber auch dem Verein Türkischer Dönerhersteller in Europa, Einspruch eingelegt. „Die Folgen wären notwendigerweise neue Bezeichnungen für Dönergerichte, damit verbundene Unklarheiten und Intransparenz, Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten“, schrieb der Dehoga in einer Aussendung.

Der Antrag wurde bereits 2022 eingereicht, immer wieder gingen seitdem die Wogen hoch. Nun erreicht der Streit um den „echten Döner“ erneut mediale Aufmerksamkeit, weil die EU-Kommission seit einigen Tagen, so heißt es in Agenturmeldungen, die Einsprüche gegenprüft.

Noch ist unklar, ob und in welcher Form die EU den Antrag aus der Türkei akzeptieren wird. Die nächsten Monate werden zeigen, wie sich die Situation entwickelt und welche Maßnahmen letztlich ergriffen werden. Für die Gastronomie bedeutet dies, wachsam zu bleiben und mögliche Änderungen im Auge zu behalten.

Der Streit um die Döner-Norm zeigt, wie sehr traditionelle Speisen inzwischen internationalisiert und regional angepasst wurden. Eine EU-weite Regelung könnte diese Vielfalt beeinflussen – wie stark, wird sich bald herausstellen.

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