Frau muss wegen Posting 55.000 Euro an Restaurant zahlen

Nach einem unbedachten Social-Media-Posting muss eine bekannte Influencerin eine gesalzene Rechnung bezahlen. Ihre Follower haben sich einen gemeinen Scherz erlaubt.
Dezember 15, 2023 | Fotos: Shutterstock

Auswärts zu essen kann schon einmal ein bisschen teurer werden, vor allem in Fine-Dining-Restaurants. Besucht man jedoch ein einfaches, bodenständiges Restaurant, rechnet man nicht mit einer Rechnung von 55.000 Euro. Auch nicht die Influencerin, die eigentlich nur gemütlich mit ihrer Tochter essen wollte und am Ende böse überrascht wurde. 

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Wer denkt schon daran, dass ein Restaurant-Foto fatale Folgen haben könnte?

Auswärts zu essen kann schon einmal ein bisschen teurer werden, vor allem in Fine-Dining-Restaurants. Besucht man jedoch ein einfaches, bodenständiges Restaurant, rechnet man nicht mit einer Rechnung von 55.000 Euro. Auch nicht die Influencerin, die eigentlich nur gemütlich mit ihrer Tochter essen wollte und am Ende böse überrascht wurde. 

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Wer denkt schon daran, dass ein Restaurant-Foto fatale Folgen haben könnte?

Das ist passiert

Die chinesische Internet-Persönlichkeit, die nur mir ihrem Nachnamen Wang bekannt ist, hat von ihrem Restaurantbesuch ein Foto auf dem chinesischen sozialen Netzwerk WeChat geteilt. Auf dem war die Speisekarte mit einem QR-Code zu sehen. Tausende ihrer Follower nutzten die Gelegenheit und spielten der jungen Mutter einen bösen Streich:

Sie bestellten über den geteilten QR-Code die Speisekarte auf und ab, gaben jedoch nicht ihren eigenen Namen an, sondern den der Influencerin. 

Die Frau löschte den Beitrag zwar bereits nach kurzer Zeit wieder, doch die Plattform-User:innen hatten bereits fleißig bestellt. Das Restaurant stellte der Influencerin eine Rechnung in Höhe von 55.000 Euro (430.000 chinesische Yuan) aus. 

Aber: Wang hatte Glück. Das Restaurant zeigte Verständnis für ihre missliche Lage und zog die Rechnung zurück.

Ein chinesischer Anwalt warnte im Zuge dessen vor „bösartigen Fake-Bestellungen“. In China könnten in einem solchen Fall Geldstrafen oder Punktabzug im Sozialkredit-System drohen. 

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