Gerichtsbeschluss: Bunte Hotel-Fassade soll weg
Seit einigen Jahren gibt es ein rechtliches Tauziehen um die Fassade des Happy Go Lucky Hotel & Hostel in Berlin-Charlottenburg. 2016 verzierte der irische Künstler Dom Brown das Gebäude mit bunten Smileys, Herzen und dem Schriftzug „HappyGoLuckyHearts“. Im März hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von 2020 unanfechtbar zurückgewiesen wird. Sprich: Die Fassade soll passend zu den Nachbarshäusern beige oder weiß übermalt werden. Die Kosten hat der Eigentümer des Gebäudes, Alexander Skora, zu tragen.
Seit einigen Jahren gibt es ein rechtliches Tauziehen um die Fassade des Happy Go Lucky Hotel & Hostel in Berlin-Charlottenburg. 2016 verzierte der irische Künstler Dom Brown das Gebäude mit bunten Smileys, Herzen und dem Schriftzug „HappyGoLuckyHearts“. Im März hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von 2020 unanfechtbar zurückgewiesen wird. Sprich: Die Fassade soll passend zu den Nachbarshäusern beige oder weiß übermalt werden. Die Kosten hat der Eigentümer des Gebäudes, Alexander Skora, zu tragen.
Dem Ganzen geht ein streitiges Verfahren aus dem Jahr 2016 voran, wo Gebäudeeigentümer Alexander Skora aufgefordert wurde, das Kunstwerk am Happy Go Lucky Hotel & Hostel entfernen zu lassen – nur wenige Wochen nach der erneuten Bemalung. Denn schon 2012 wurde das orangefarbene Gebäude mit einzelnen Smileys gestrichen. „Weil man noch immer den Namen des alten Hotels lesen konnte, haben wir dann in derselben Größe unseren Namen angebracht“, erzählt Alexander Skora.
Bereits damals hatte es Ärger gegeben. Das Ordnungsamt sah im Schriftzug eine nicht genehmigte Werbung und ordnete eine Neugestaltung an. Skora legte Widerspruch ein, zog vor Gericht, aber die Fassade musste umgestaltet werden. Dafür sorgte dann 2016 der irische Künstler in Form eines bunten Kunstwerks. Aber auch diese Fassadengestaltung gefiel dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nicht. Nun soll das Mural vollständig entfernt werden, mit der Begründung, es passe nicht in die Umgebung.
Damit ist die Geschichte jedoch nicht zu Ende: Inzwischen hat nämlich der US-Amerikaner Alan Wolan, CEO von GoGorillaMedia.com, alle Verwertungsrechte an dem Kunstwerk von Dom Browne erworben, ähnlich wie andere Sammler weltweit Murals von dem internationalen Künstler Banksy gekauft haben. “Sollte das im Besitz und Eigentum von Alan Wolan befindliche Kunstwerk durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf überstrichen werden, wird dieser dagegen rechtliche Schritte einleiten und Schadenersatz vom Land Berlin und der ausführenden Firma fordern – auch vor amerikanischen Gerichten in New York und Los Angeles, wo man nicht so provinziell denkt und handelt wie in Berlin”, sagt Skora.
Die Androhung von Schadenersatzforderungen macht jedoch keinen Unterschied mehr. Weil die Fassadengestaltung gegen den Denkmalschutz und das baurechtliche Veranstaltungsverbot verstoße, habe der Rechtsstaat keine andere Möglichkeit, als das Urteil durchzusetzen, sagte der zuständige Bezirksstadtrat dem rbb.
Die bunte Fassade ist ein beliebtes Fotomotiv für Berliner als auch für Besucher der Hauptstadt. Wer jetzt noch ein Selfie mit ihr haben will, sollte sich jedenfalls beeilen.