Hygiene-Pranger wird bundesweites Gesetz in Deutschland
Was bringt das neue Gesetz?
Deutsche Behörden sollen Erkenntnisse über Hygieneverstöße künftig „unverzüglich nach Feststellung“ für sechs Monate öffentlich machen. Was der Bundestag bereits beschlossen hatte, wird nun endgültig Gesetz: Am Freitag stimmte auch der Bundesrat dem Entwurf zu. Bislang lagen die Regelungen des sogenannten „Hygiene-Prangers“ in der Verantwortung der Länder. Weil deren Umsetzung nicht einheitlich festgelegt wurde, gab es allerdings kaum Publikationen. Das soll sich mit dem neuen Gesetz nun ändern, berichten Tageskarte und n-tv.de.
Tausende Anfragen wegen „Topf Secret“-Plattform
Für Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang auch das Projekt „Topf Secret“, eine gemeinsame Online-Plattform der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch und der Transparenz-Initiative FragDenStaat. Verbraucher können darüber seit Januar mit einem vorgefertigten Formular die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben abfragen. Erhalten sie Ergebnisse von den Behörden, sollen sie diese veröffentlichen – und damit auf der Webseite allen zugänglich machen.
Mehrere Behörden in Deutschland versuchen, die Herausgabe von Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen im Rahmen unserer Kampagne ‚Topf Secret‘ zu verhindern – obwohl sie per Gesetz zur Antwort verpflichtet sind.
Die Transparenz-Initiative FragDenStaat sieht das Nicht-Antworten der Behörden kritisch
Laut Wochenblatt gingen bei den Behörden allein bis Februar 19.000 Anfragen ein. Nicht alle gaben die gewünschten Informationen auch heraus. „Mehrere Behörden in Deutschland versuchen, die Herausgabe von Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen im Rahmen unserer Kampagne ‚Topf Secret‘ zu verhindern – obwohl sie per Gesetz zur Antwort verpflichtet sind,“ heißt es auf der Webseite von FragDenStaat. Die Organisation bezieht sich auf das Verbraucherinformationsgesetz, nach dem Behörden den Konsumenten Auskunft über die Überwachung von Lebensmitteln und sogenannten "Verbraucherprodukten" herausgeben müssen. Dazu zählen auch Hygienemängeln in Gastronomiebetrieben.
Einheitliche Hygiene-Pranger-Regelung soll Abhilfe schaffen
Allerdings gingen auch Gastronomen gegen die Veröffentlichung der Daten auf „Topf Secret“ vor – und bekamen vorläufig recht. Das Verwaltungsgericht Regensburg begründete im März ein Urteil unter anderem damit: „Es stellt sich die Frage, ob die staatliche Informationsweitergabe an einen Antragsteller, der seinen Antrag über die Plattform ‚TopfSecret‘ stellt, und dann auf der Plattform von Foodwatch veröffentlicht wird, in ihren Auswirkungen nicht einer unmittelbaren staatlichen Information sehr nahe kommt.“ Das publizierte hygiene-netzwerk.de. Dem soll das neue Gesetz nun vorbeugen. Es sorgt bundesweit für eine klare Regelung und eine rechtssichere Veröffentlichung. Behörden müssen demzufolge über Verstöße, die mit einem Bußgeld von mehr als 350 Euro zu bestrafen sind, unverzüglich informieren. Außer Acht bleiben dabei Nichteinhaltungen baulicher Anforderungen und Aufzeichnungspflichten, die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflussen, wie Tageskarte berichtet. Die Vorgehensweise soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Das Gesetz soll noch im April in Kraft treten.
www.foodwatch.org