Johann Lafer: Steuerverfahren abgeschlossen
Verfahren abgeschlossen – Bewährung & Geldstrafe
Es ist vorbei – alleine diese Tatsache ansich dürfte Johann Lafer bereits erleichtern. Das Ermittlungsverfahren wegen der Steuerunregelmäßigkeiten gegen Johann Lafer ist abgeschlossen und der Sternekoch hat den gegen ihn erlassenen Strafbefehl akzeptiert.
Auszug des Schreibens der Staatsanwaltschaft
Auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz wurde nun folgendes bekanntgegeben:
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach umfangreichen Ermittlungen am 11.04.2016 bei dem zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts Mainz gegen einen bekannten Gastronomen und dessen Ehefrau den Erlass von Strafbefehlen beantragt. Darin wird dem Beschuldigten Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zur Last gelegt.
Unter anderem wurden nach den Ermittlungen die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer teilweise unrichtig bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet. Insbesondere wurden die Löhne mit dem Ziel einer geringeren Sozialabgabenlast gesplittet. Auch wird dem Beschuldigten und seiner Ehefrau zur Last gelegt, dass sie verantwortlich waren, dass die Einkommensteuerfestsetzung zu niedrig erfolgte.
Gegen den Beschuldigten ist eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr beantragt worden, deren Vollstreckung für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Bewährungsauflage beläuft sich auf 370.000,- EUR. Weiterhin wurde gegen den Beschuldigten eine gesonderte Geldstrafe von 360 Tagessätzen beantragt. Gegen die Ehefrau des Beschuldigten wurde eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen beantragt.
Weitere Auskünfte sind wegen des Steuergeheimnisses rechtlich nicht möglich und werden auch nicht beantwortet.
Wie es nun mit Johann Lafer weitergeht
Somit ist das Kapitel, in dem es wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ging, endgültig abgeschlossen. Über seinen Anwalt ließ Johann Lafer, wie die Berliner Morgenpost zitiert, mitteilen, dass er den Rechtsmittelverzicht erklärt habe und bedauere, zu den von der Staatsanwaltschaft festgestellten und daher auch zu Recht sanktionierten Unregelmäßigkeiten in seinem Betrieb gekommen sei. Er werde dafür „selbstverständlich“ einstehen. Er freue sich jetzt, „sich neuen Projekten und Herausforderungen widmen zu können.“