Masken-Comeback: Was bedeuten die Ausnahmen für die Gastronomie?
Alle Jahre wieder
Noch ist der Sommer nicht vorbei, doch mit den fallenden Temperaturen im Herbst müssen sich politische Entscheidungsträger auf neue Coronawellen vorbereiten. Während verschärfte Gesundheitsmaßnahmen in den meisten Ländern der Europäischen Union noch kein Thema sind – Österreich hob erst am 1. August die Isolationspflicht für Covid-Infizierte auf – haben in Deutschland Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) schon auf einen Entwurf für ein neues Corona-Schutzkonzept geeinigt.
Alle Jahre wieder
Noch ist der Sommer nicht vorbei, doch mit den fallenden Temperaturen im Herbst müssen sich politische Entscheidungsträger auf neue Coronawellen vorbereiten. Während verschärfte Gesundheitsmaßnahmen in den meisten Ländern der Europäischen Union noch kein Thema sind – Österreich hob erst am 1. August die Isolationspflicht für Covid-Infizierte auf – haben in Deutschland Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) schon auf einen Entwurf für ein neues Corona-Schutzkonzept geeinigt.
Geplant ist, dass ab Oktober Länder bei Bedarf eine Maskenpflicht erlassen können. Streitpunkt sind die angedachten Ausnahmen, die für Kultur-, Sportveranstaltungen und Restaurants gelten sollen: So sind laut Gesetzesentwurf Getestete, Genesene und frisch Geimpfte von der Maskenpflicht unter anderem in Gastro-Innenräumen ausgenommen.
Die Intention hinter den Ausnahmen leuchtet ein: Im Restaurant bringe eine Maske nicht viel, weil man sie bei Tisch ohnehin abnehmen dürfe, argumentierte Lauterbach. Anlass für Kritik geben allerdings die Voraussetzungen für eine Maskenbefreiung: Eine Impfung soll nicht länger als drei Monate her sein, um das grüne Licht in der Warnapp aufscheinen zu lassen. Denn von einem frisch Geimpften gehe selbst ohne Maske ein relativ geringes Risiko aus, so der SPD-Politiker.
Heißt das, dass man sich künftig alle drei Monate impfen lassen muss, um ins Restaurant zu gehen? Das wiederspreche den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), meint Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holatschek (CSU). Er nannte die Ausnahmen „fragwürdig“ und forderte Lauterbach auf, sie aus dem Gesetz zu streichen.
Am Dienstag verteidigte der Bundesgesundheitsminister die Ausnahmeregelung im Interview mit den tagesthemen. „Die Ausnahme ist nicht so zu verstehen, dass sich dann Leute alle drei Monate impfen lassen sollen“, betonte Lauterbach.
Das neue Infektionsschutzgesetz, inklusive der umstrittenen Ausnahmen, hat auch Befürworter. Ein Expertenbericht, der ergeben habe, dass der Impfschutz nach drei Monaten erheblich nachlasse, sei in den Gesetzesentwurf eingeflossen, erklärt Gesundheitsministerkonferenz-Vorsitzende Petra Grimm-Brenne (SPD).
Beschlossen könnte das Gesetz vom Bundestag werden, der noch bis 5. September in der Sommerpause ist.