Mehr Rechte für Gastronome
Nur Fair
Lange Zeit konnten Wirte und Hoteliers kaum etwas gegen die teilweise ungerechtfertigten Userbewertungen bei Portalen wie Tripadvisor oder Holidaycheck tun. Ein Gerichtsbeschluss des Bundesgerichtshof in Deutschland öffnet nun neue Möglichkeiten.
Im sogenannten "Ärzte Urteil" wurde dem klagenden Arzt nach einer vernichtenden Online-Kritik die Möglichkeit eingeräumt sich vom Verfasser einen Nachweis liefern zu lassen, dass dieser auch tatsächlich bei ihm in Behandlung gewesen ist.
Laut AHGZ sagte der Arzt-Anwalt, dass "dieser Beschluss Branchenübergreifend sei" und somit auch für die Gastronomie und Hotellerie gelte. Somit können nun Beweise anonym beispielsweise in Form ein Rechnung über die Portal-Betreiber vom jeweiligen Kritik-Autor angefordert werden. Wenn der Schreiberling binnen zwei Wochen nicht antwortet oder keine Beweise liefern kann, wird der Post gelöscht.
Bisher konnten sich Gastronomen nur wehren, indem sie den Online-Kritikern falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen nachweisen konnten.