Seit Anfang des Monats gilt in Deutschland das neue Cannabis-Gesetz. Unter bestimmten Bedingungen sind nun Besitz und Konsum von Cannabis legal – aber nur dort, wo geraucht werden darf.
Die erste Hotelkette hat bereits Tage vor dem Eintreten des Gesetzes ein generelles Verbot ausgesprochen.
Seit Anfang des Monats gilt in Deutschland das neue Cannabis-Gesetz. Unter bestimmten Bedingungen sind nun Besitz und Konsum von Cannabis legal – aber nur dort, wo geraucht werden darf.
Die erste Hotelkette hat bereits Tage vor dem Eintreten des Gesetzes ein generelles Verbot ausgesprochen.
Die Hotelkette „Sonnenhotels“ mit fünf Standorten in Deutschland hat den Konsum von Cannabis auf ihren Geländen verboten.
Frank Wyszkowski, Direktor des Sonnenresorts Ettershaus in Bad Harzburg, sagt in einer Stellungnahme, dass das Verbot aufgrund der Vielfalt der Gäste eingeführt wurde, zu denen Familien, Wellness-Gäste und Geschäftsreisende gehören.
Das gesamte Gelände, einschließlich des Wellness-Bereichs, der Terrassen und des Parkplatzes, wird als cannabisfreie Zone ausgewiesen. Die Gäste werden durch Schilder über das Verbot informiert.
Rechtlich gesehen befindet sich der Hotelier mit seinem Verbot auf sicherem Terrain.
„Jeder gastgewerbliche Unternehmer darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis – auch in Raucherkneipen – verbieten“, bestätigt Jürgen Benad, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA).
Und das gelte auch für die Außengastronomie. Benad erwartet laut der Bild-Zeitung, dass weitere Gastronomen dem Beispiel der Sonnenhotels folgen und ihre Gäste über ein mögliches Cannabis-Verbot informieren.