Neue Corona-Schutzregeln: Kritik von Tourismusverbänden

Die Bundesregierung hat neue Corona-Regeln beschlossen, die ab 1. Oktober gelten sollen. Warum Reiseverbände daran Kritik üben.
August 30, 2022 | Fotos: Shutterstock

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet damit, dass sich die Corona-Lage im Herbst wieder verschlechtern wird. In kürzlich beschlossenen Corona-Schutzauflagen, die ab 1. Oktober gelten sollen, sieht die Regierung strengere Regeln vor, die auch auf die Tourismusbranche Auswirkungen haben.

Bundesweit soll eine FFP2-Maskenpflicht für Fern- und Flugverkehr eingeführt werden. Genauso in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, zuzüglich Testpflicht. Darüber hinaus geltende Regelungen können die Bundesländer selbst einführen, wenn es das Infektionsgeschehen erfordert.

Ab 1. Oktober können die Länder eine Maskenpflicht für Restaurants und Bars einführen. Allerdings gilt eine optionale Ausnahmeregelung für tagesaktuell Getestete. Jene dürfen ohne Maske die Gastronomie besuchen. Zusätzlich können Gastro-Betriebe eigene Hausregeln einführen.

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Die Tourismusverbände fordern, Infektionsschutzregeln auf das Notwendigste zu beschränken 

Kritik von Tourismusverbänden

„Die Infektionsschutzregeln für die Herbst- und Wintermonate müssen auf ein notwendiges und effektives Maß beschränkt bleiben“, schreiben führende Tourismusverbände, darunter zahlreiche Mitgliedsunternehmen im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV), in einer gemeinsamen Aussendung.

Die geplanten Neuregelungen seien nicht angemessen. Angesichts der gegenüber der beiden Vorjahre deutlich geringeren pandemischen Gefährdung und der Möglichkeit, gezielt vulnerable Gruppen zu schützen, plädieren die Verbände dafür, Infektionsschutzregeln auf das „Notwendigste und Wirksamste“ zu beschränken.

Demgegenüber sehe der vorgelegte Maßnahmenkatalog erneut Reise- und Beherbergungsverbote, Einschränkung von Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen, und die Schließung von Kultureinrichtungen vor. Das ATV vermisst außerdem eine klare Regelung, bei welchen Infektionswerten ein nationaler Notstand ausgelöst werden wird.

Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit strengerer Regeln (wie die Maskenpflicht in allen Innenräumen) in einer 2. Stufe vor, die dann greift, wenn nach Ermessen der Länder die kritische Infrastruktur gefährdet ist. Das ATV wünscht sich Klarheit darüber, in welcher Situation strengere Regeln eingeführt werden dürfen. Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte den Mangel an festgelegten Kriterien.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf im September zustimmen. Dann würden die neuen Regeln ab 1. Oktober bis zum 7. April gelten.

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