Neue Verordnung: Gastro soll zwischen 3G und Maskenpflicht wählen können
[Update vom 23. März]
Die neuen Corona-Regeln werden nun nicht pünktlich, wie zuerst angekündigt, am Mittwoch, sondern erst am Donnerstag, dem 24. März in Kraft treten.
Die Regierung in Österreich hatte für Mittwoch neue Corona-Regeln angekündigt. Dass aufgrund der Infektionslage die Maskenpflicht in Innenräumen zurückkehren sollte, ist schon länger bekannt. Neu ist aber ein Detail im Verordnungsentwurf, der am Dienstag an mehrere Stellen ausgeschickt wurde. Demnach soll es Lokalbetreibern möglich sein, statt der Maskenpflicht die 3G-Regel einzuführen.
Eine Maske oder ein 3G-Nachweis ist laut Entwurf im gesamten Handel, in Dienstleistungsbetrieben, in Hotels, in Sportstätten, in Freizeit- und Kultureinrichtungen und in der Gastronomie abseits des Sitzplatzes nötig.
Einzelne Kunden oder Besucher können nicht zwischen Maske und Vorlage des Gesundheitszertifikats wählen – die Entscheidung liegt beim Betreiber, der sich für eine der Regelungen für alle Kunden entscheiden soll. Nicht auszuschließen ist laut Standard, dem der Entwurf vorliegt, dass es bis zum Inkrafttreten der Verordnung noch zu Änderungen kommt.
Auch für Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmern soll ab Mittwoch die Wahl zwischen Maske und 3G gelten. Die Nachtgastronomie würde die 3G-Regel als Alternative zur Maskenpflicht begrüßen – letztere würde einen Betrieb von Clubs und Discos erschweren.