Punkt für Dots im Streit um Lokal im Kleinen Haus der Kunst
Im Kleinen Haus der Kunst, bekannt als ehemaliges Novomatic-Forum, fliegen die Fetzen zwischen dem Vermieter, der LNR Development von Lukas Neugebauer, und der Dots Group, die vor etwa zwei Jahren die Nobelpizzeria „404 – Don’t ask why“ im denkmalgeschützten Objekt eröffnete. Zur Erinnerung: Anfang des Jahres wurde die Terasse des Restaurants entfernt; wegen Zahlungsrückständen wollte Neugebauer das Gastro-Unternehmen aus dem Haus bekommen.
Das ging sogar soweit, dass der Dots Group der Zugang zum Haus verbarrikadiert wurde – mittels einer improvisierten Ziegelwand. Weil die Immobilienfirma aber trotz eines laut Dots Group bis 2031 aufrechten Mietvertrags die Räumlichkeiten am 17. Februar an einen neuen Mieter weitergab, nämlich an die Sattler Optik GmbH, kam es zur Besitzstörungsklage. Das entscheidende Gericht gab nun der Dots Group recht.
Im Kleinen Haus der Kunst, bekannt als ehemaliges Novomatic-Forum, fliegen die Fetzen zwischen dem Vermieter, der LNR Development von Lukas Neugebauer, und der Dots Group, die vor etwa zwei Jahren die Nobelpizzeria „404 – Don’t ask why“ im denkmalgeschützten Objekt eröffnete. Zur Erinnerung: Anfang des Jahres wurde die Terasse des Restaurants entfernt; wegen Zahlungsrückständen wollte Neugebauer das Gastro-Unternehmen aus dem Haus bekommen.
Das ging sogar soweit, dass der Dots Group der Zugang zum Haus verbarrikadiert wurde – mittels einer improvisierten Ziegelwand. Weil die Immobilienfirma aber trotz eines laut Dots Group bis 2031 aufrechten Mietvertrags die Räumlichkeiten am 17. Februar an einen neuen Mieter weitergab, nämlich an die Sattler Optik GmbH, kam es zur Besitzstörungsklage. Das entscheidende Gericht gab nun der Dots Group recht.
Bereits Ende Februar erließ das Bezirksgericht Innere Stadt eine einstweilige Vorkehrung gegen Neugebauers Immobilienfirma. Diese wurde zur „Wiederherstellung des uneingeschränkten Zugangs zum Mietobjekt“ verpflichtet. Sprich: Die Mauer muss fallen.
Nun erlangte die Dots Group laut einer Aussendung am Mittwochmorgen einen weiteren Etappensieg. Das Bezirksgericht führte in einem 18-seitigen Spruch aus, dass die Antragsstellerin (Sattler Optik) „den geltend gemachten Besitzschutz auf einen unechten Besitzerwerb stützt, gegenüber der Antragsgegnerin als früherer Besitzerin keinen Besitzschutz genießt.“
Die LNR Development hätte also keine weitere Vermietung eingehen dürfen. „Lukas Neugebauer drang in seiner Funktion sowohl als Geschäftsführer der LNR FS7 Betriebsgesellschaft mbH als auch der LNR Development GmbH durch Gewalt und List, nämlich ohne Kenntnis und Einverständnis der Mieterin des Gastronomielokals und unter Ausnützung ihrer derzeitigen Abwesenheit vom Bestandsobjekt in deren Besitz ein, sodass die LNR Development GmbH, von welcher die nunmehrige Antragstellerin den verfahrensgegenständlichen geltend gemachten, zu schützenden Besitz ableitet, sohin unechten Besitz erwarb“, heißt es weiter.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Neugebauer wird wohl weiterhin versuchen, die ausständigen Zahlungen einzutreiben. Nachdem die Miete gezahlt worden war, sollen Kaution und Gaskosten immer noch offen bleiben – es geht um 80.000 Euro. Man habe eine einvernehmliche Lösung gesucht, für die Dots Group seien die Energiekosten aber „nicht nachvollziehbar“ gewesen.