Südtiroler Hotel muss wegen Verstoß gegen Corona-Regeln schließen
Mehrmals soll die Polizei den Besitzer des Hotels Weißes Rössl in der Südtiroler Feriendestination Innichen ermahnt haben, die geltenden Corona-Maßnahmen einzuhalten. Italienischen Medienberichten zufolge hatte dieses Verhalten nun Konsequenzen. Als der Hotelier Hans Kühnebacher sich querstellte, sprach Landeshauptmann Arno Kompatscher ein Machtwort und verordnete die Schließung des Hotels von 5. bis 15. August.
Mehrmals soll die Polizei den Besitzer des Hotels Weißes Rössl in der Südtiroler Feriendestination Innichen ermahnt haben, die geltenden Corona-Maßnahmen einzuhalten. Italienischen Medienberichten zufolge hatte dieses Verhalten nun Konsequenzen. Als der Hotelier Hans Kühnebacher sich querstellte, sprach Landeshauptmann Arno Kompatscher ein Machtwort und verordnete die Schließung des Hotels von 5. bis 15. August.
In Italien gelten der Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter zwischen Personen und das verpflichtende Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen, an öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ab dem 6. August ist der sogenannte Grüne Pass für den Zugang zu gastronomischen Betrieben verpflichtend. Die erste Impfung genügt schon für den Eintritt zu Restaurants und Bars.
Kein Verständnis von Bürgermeister
Der Betreiber des Hotels soll sich öffentlich negativ über die Corona-Regeln geäußert haben. Bürgermeister Klaus Rainer, der selbst an Covid-19 erkrankt war, zeige sich über das Verhalten des Hoteliers enttäuscht, schreibt die Nachrichtenseite Rainews.it. Währenddessen versammelten sich Gegner der Corona-Regeln am Mittwoch vor dem Hotel, um gegen die vorübergehende Schließung zu protestieren und sich mit dem Besitzer solidarisch zu zeigen.
Italien wird derzeit wie andere Länder auch von der hochansteckenden Delta-Variante des Coronavirus heimgesucht. Südtirol ist derzeit weiße Zone. Die 7-Tage-Inzidenz hält sich laut Informationen der Südtiroler Landesverwaltung seit Mitte Juli bei rund 30 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Beherbergungsbetriebe dürfen nur unter Hygienemaßnahmen öffnen.