Umsatzentschädigung für Gastronomie & Hotellerie: Bereits knappe 600 Mio. beantragt
Besonders hart traf es zu Beginn des Lockdown light die heimische Gastronomie und Hotellerie. Waren sie zu jenem Zeitpunkt die von den behördlich angeordneten Schließungen noch die vorrangig betroffenen Branchen. Restaurants mussten schließen, durften nur noch Take-Away anbieten, Hotels wurden in ihren Beherbergungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt.
Besonders hart traf es zu Beginn des Lockdown light die heimische Gastronomie und Hotellerie. Waren sie zu jenem Zeitpunkt die von den behördlich angeordneten Schließungen noch die vorrangig betroffenen Branchen. Restaurants mussten schließen, durften nur noch Take-Away anbieten, Hotels wurden in ihren Beherbergungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt.
Umsatzersatz bietet echte Entschädigung
Mit dem von Tourismus- und Finanzministerium geschnürten Umsatzersatz, konnte jedoch aufgeatmet werden. Laut Finanzministerium wurden bereits Anträge in der Höhe von 375 Mio Umsatzentschädigung aus der Gastronomie und 221 Mio aus der Hotellerie gestellt. Die Auszahlung soll bereits in den nächsten Tagen erfolgen.
Die Bemessungsgrundlage
Als Bemessungsgrundlage wird der Umsatz des November 2019 herangezogen.
Sollte der Anspruchsberechtigte Betrieb im November 2019 keine Erlöse oder weniger als € 2.875,00 Umsatz erzielt haben (zB Betriebsurlaub, geschlossen wegen Umbauarbeiten, Krankheit etc.) erhält der Anspruchsberechtigte Betrieb einen Mindestbetrag von € 2.300,00 ausbezahlt.
Wurde das Unternehmen erst nach dem 30.11.2019 gegründet, wird der an das Finanzamt gemeldete Umsatzdurchschnitt – von der Gründung bis 31.10.2020 – als Berechnungsbasis herangezogen.
Sind mehrere Unternehmen in einer Firmengruppe von der COVID-19-SchuMaV betroffen und antragsberechtigt, so kann jedes Unternehmen separat den Lockdown-Umsatzersatz beantragen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Anspruchsberechtigten Betriebe erhalten 80 Prozent der errechneten Bemessungsgrundlage ausbezahlt. Für Betriebe, die im November 2019 mehr als 800.000 Euro Umsatz erzielt haben, wird derzeit noch an einer Lösung mit der EU gearbeitet.
Was wird von der errechneten Bemessungsgrundlage abgezogen?
Abgezogen werden nur eventuelle Unterstützungen, welche der Betrieb seitens seines Bundeslandes erhalten hat sowie der Kreditbetrag, welchen das Unternehmen sich mit einer 100-prozentigen Staatshaftung auszahlen hat lassen. (Diese Regelung bezieht sich auf EU-Richtlinien und konnte von der Regierung mit der EU noch nicht verhandelt werden). Fixkostenzuschuss, Kurzarbeit, ausbezahlte Kredite mit weniger als einer 100-prozentigen Staatsgarantie werden der Entschädigung nicht gegengerechnet.
Werden Umsätze aus Lieferungen, Gassenverkauf oder Beherbergung von Geschäftsreisenden abgezogen?
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger konnte erreichen, dass die alle im zweiten Gastro-Lockdown erzielten Einkünfte aus Gassenverkauf, Zustellung, Beherbergung von Geschäftsreisenden und Schlüsselarbeitskräften nicht der Umsatzentschädigung gegenrechnet werden. Diese Umsätze sind auch weiterhin nur mit 5 Prozent statt 10 Prozent bzw. 20 Prozent zu versteuern.
Keine Mitarbeiter kündigen
Die Voraussetzung für die Umsatzentschädigung ist, im Entschädigungszeitraum keine Mitarbeiter zu kündigen. Da die Kurzarbeit für die Gastronomie und Hotellerie bereits auf 0 Prozent gesenkt wurde, entstehen dem Unternehmen keine Kosten, während der Mitarbeiter 80 bis 90 Prozent seines Gehalts vom AMS erhält – zzgl. einer einmaligen Trinkgeldpauschale von € 100,00.
Wie funktioniert die Auszahlung?
Die Antragstellung ist ab sofort via FinanzOnline https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ möglich.
Das Finanzministerium errechnet – auf Grund der ursprünglich UVA oder Steuerbescheide – automatisch die Höhe der Umsatzentschädigung. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Finanzamt.
Achtung!
Anträge müssen bis spätestens 15. Dezember gestellt werden. Wer diese Frist versäumt, schaut durch die Finger
Fazit: Wenn man sich andere Länder ansieht, welche auf Grund von massiv steigenden Infektionszahlen auch eine neuerliche Schließung von Gastronomie- und Hotelleriebetrieben anordnen mussten, nicht nur sehr schnell, sondern auch transparent und auch wirklich großzügig aufgefallen ist.
Alle Infos vom Finanzministerium
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html
Weitere wichtige Informationen
www.sichere-gastfreundschaft.at