Wann muss Alfons Schuhbeck ins Gefängnis?
Dass Alfons Schuhbeck hinter Gitter muss, ist seit der Ablehnung seines Revisionsgesuchs bekannt. Bisher war aber noch unklar, wann genau er die Haft antreten sollte. Die Rede war davon, dem wegen Steuerhinterziehung verurteilten Multigastronomen Zeit zu geben, um vor dem Gefängnisaufenthalt persönliche Dinge, wie die drohende Räumung seiner Wohnung, zu regeln. Jetzt steht der Haftantritt früher an, als gedacht.
Dass Alfons Schuhbeck hinter Gitter muss, ist seit der Ablehnung seines Revisionsgesuchs bekannt. Bisher war aber noch unklar, wann genau er die Haft antreten sollte. Die Rede war davon, dem wegen Steuerhinterziehung verurteilten Multigastronomen Zeit zu geben, um vor dem Gefängnisaufenthalt persönliche Dinge, wie die drohende Räumung seiner Wohnung, zu regeln. Jetzt steht der Haftantritt früher an, als gedacht.
Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I vor ein paar Tagen mitteilte, wurde die Ladung zum Haftantritt dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck übermittelt. Die Haft müsse „in den kommenden Tagen“ angetreten werden, hieß es am Freitag. Ein genaues Datum steht aber noch nicht fest, das müsse erst abgesprochen werden.
Schuhbeck wird in der JVA Landsberg einsitzen. Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro war er zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Wie viel Geld Schuhbeck zurückzahlen muss, wird erst verhandelt. Das Landgericht setzte eine Summe von 1,2 Millionen Euro an.