Die Betriebe der von Martin Ho gegründeten DOTS Gruppe stehen immer wieder im Zentrum von Auseinandersetzungen. Man denke an das Drama um das Kleine Haus der Kunst oder die kurzzeitige behördliche Schließung des Take Five in Kitzbühel. Auch im zur Gruppe gehörende Hidden Club in der Mariahilfer Straße gibt es seit seiner Eröffnung im Jahr 2021 immer wieder Ärger. Anrainer beschwerten sich von Anfang an über nächtlichen Lärm. Der Club hatte sich die Gastro-Genehmigung des vorher dort ansässigen Drogeriemarkts zunutze gemacht, um das Genehmigungsverfahren abzukürzen. Laut einer Aussendung der Anwaltskanzlei List war die Genehmigung verfassungswidrig.
Die Betriebe der von Martin Ho gegründeten DOTS Gruppe stehen immer wieder im Zentrum von Auseinandersetzungen. Man denke an das Drama um das Kleine Haus der Kunst oder die kurzzeitige behördliche Schließung des Take Five in Kitzbühel. Auch im zur Gruppe gehörende Hidden Club in der Mariahilfer Straße gibt es seit seiner Eröffnung im Jahr 2021 immer wieder Ärger. Anrainer beschwerten sich von Anfang an über nächtlichen Lärm. Der Club hatte sich die Gastro-Genehmigung des vorher dort ansässigen Drogeriemarkts zunutze gemacht, um das Genehmigungsverfahren abzukürzen. Laut einer Aussendung der Anwaltskanzlei List war die Genehmigung verfassungswidrig.
Die betroffenen Nachbarn hatten sich mit ihren Bedenken an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Durch eine „tiefgehende Analyse und eine umfassende juristische Prüfung“ sei nachgewiesen worden, dass die entscheidende Norm (§ 359b Abs 1 Z 4 GewO 1994) des Genehmigungsverfahrens im Widerspruch zur Verfassung stand. Das Höchstgericht hob die Norm im März 2023 auf. Die Unstimmigkeit führte schließlich dazu, dass das Verwaltungsgericht Wien mit Entscheidung vom 5. Dezember den Genehmigungsbescheid für den Nachtclub aufgehoben hat.
Als Konsequenz habe der Hidden Club laut Aussendung der Anwaltskanzlei sofort und unverzüglich zusperren. Darüber hinaus sei endlich ein rechtskonformes Genehmigungsverfahren unter Beziehung der betroffenen Nachbarn durchzuführen.
Update
Die Reaktion der DOTS Group
Nachdem der Rechtsspruch über Medien bekannt wurde, meldete sich die DOTS Group am Montagnachmittag via Presseaussendung zu Wort, um ihre Sicht des Sachverhalts darzustellen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs sei dem Betreiber vom Hidden Club noch nicht zugestellt worden. Das Unternehmen plane, den Entscheid nach Zustellung durch die rechtsfreundliche Vertretung der DOTS Group einer Überprüfung unterziehen zu lassen, um allfällige Rechtsmittel einzulegen und gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Höchstinstanz anzurufen.
Die Aufhebung des vereinfachten Verfahrens in der Gewerbeordnung habe zur Folge, dass künftig „unzählige Betriebe in Immobilien mit einer Generalgenehmigung – dies ist beispielsweise in Einkaufszentren der Fall – unter enormem bürokratischen Aufwand umfangreiche Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen“, heißt es weiter. Aus Sicht der DOTS Group sei eine Weiterführung des Betriebs wahrscheinlich.