Was du über die Herkunftskennzeichnung wissen musst

Ab 1. September 2023 tritt in Österreich die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung in Kraft. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick.
März 22, 2023 | Fotos: Shutterstock

Jeden Tag werden in Österreich 2,2 Millionen Speisen in Großküchen ausgegeben. Um mehr Transparenz auf den Tellern zu schaffen, gibt es ab 1. September die Kennzeichnungspflicht. In Kantinen, Schulen oder Krankenhäusern soll dann die Herkunft von bestimmten Lebensmitteln gut sichtbar am Speiseplan oder auf Aushängen zu sehen sein. „Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern sichtbarer“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Seit Jahren wird in Österreich die Frage der Herkunftskennzeichnungspflicht in der Gastronomie heftig diskutiert. Der erste Schritt wird nun mit den Kantinen und Mensen des Landes getan. Betreiber sollten über die folgenden Fakten Bescheid wissen.

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In den Großküchen des Landes soll künftig verraten werden, wo Fleisch, Milch- und Eiprodukte herkommen

Jeden Tag werden in Österreich 2,2 Millionen Speisen in Großküchen ausgegeben. Um mehr Transparenz auf den Tellern zu schaffen, gibt es ab 1. September die Kennzeichnungspflicht. In Kantinen, Schulen oder Krankenhäusern soll dann die Herkunft von bestimmten Lebensmitteln gut sichtbar am Speiseplan oder auf Aushängen zu sehen sein. „Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern sichtbarer“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Seit Jahren wird in Österreich die Frage der Herkunftskennzeichnungspflicht in der Gastronomie heftig diskutiert. Der erste Schritt wird nun mit den Kantinen und Mensen des Landes getan. Betreiber sollten über die folgenden Fakten Bescheid wissen.

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In den Großküchen des Landes soll künftig verraten werden, wo Fleisch, Milch- und Eiprodukte herkommen

Künftig Fleisch, Milch und Eier gekennzeichnet

Die Herkunft folgender Lebensmittel muss angegeben werden:

  • Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild
  • Milch und Milchprodukte wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse
  • Ei und Eiprodukte wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei

Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.

Herkunftskennzeichnung trifft alle Großküchen und Kantinen

  • Die verpflichtende Angabe der Herkunft trifft alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat.
  • Die Verordnung umfasst damit sowohl sämtliche Betriebskantinen als auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.
  • Alle Gastronomiebetriebe, die darüber hinaus freiwillig mit Angaben zur Herkunft der verwendeten Produkte werben, müssen sicherstellen, dass die Angaben zutreffend und nicht irreführend gestaltet sind. Damit wird der Vollzug deutlich gestärkt und jeder kann sich sicher sein, dass auch tatsächlich Österreich drin ist, wo Österreich draufsteht.

Deutlich sichtbare Kennzeichnung

  • Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss in einer deutlich lesbaren und gut sichtbaren Form durch z.B. einen Aushang oder in der Speisekarte ausgelobt werden.

Werden Fleisch, Milch und Eier in Speisen verwendet, dann ist die Herkunft anzugeben. Dies wird in der Regel ein Land (z.B. Österreich) oder ein Bundesland oder eine Region sein.

Weitere detaillierte Informationen sind dem im März veröffentlichten Bundesgesetzblatt (download) zu entnehmen.

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