Was Gastro- und Hotelbetriebe über den Energiekostenzuschuss II wissen sollten

Wie Betriebe an den neuen Energiekostenzuschuss kommen und warum auch kritische Stimmen an der neuen Förderung laut werden.
Oktober 18, 2023 | Fotos: Shutterstock

Betriebe können sich bis 2. November über die Webseite der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) für den Energiekostenzuschuss II voranmelden. Eine Voranmeldung ist zwingend nötig, um einen Antrag stellen zu können.

„Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um Haushalte und Betriebe zu entlasten. Gerade in Zeiten anhaltender Teuerung müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen, so auch der Tourismusbetriebe, sichern und den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Mit dem Energiekostenzuschuss II schaffen wir die dafür wichtige Entlastung bei den Energiekosten, die auch den Tourismusunternehmen zu Gute kommt“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

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Bis zum 2. November bleibt Zeit für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II

Betriebe können sich bis 2. November über die Webseite der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) für den Energiekostenzuschuss II voranmelden. Eine Voranmeldung ist zwingend nötig, um einen Antrag stellen zu können.

„Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um Haushalte und Betriebe zu entlasten. Gerade in Zeiten anhaltender Teuerung müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen, so auch der Tourismusbetriebe, sichern und den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Mit dem Energiekostenzuschuss II schaffen wir die dafür wichtige Entlastung bei den Energiekosten, die auch den Tourismusunternehmen zu Gute kommt“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

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Bis zum 2. November bleibt Zeit für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II

Die Antragsphase für 2023 wird – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission – am 09. November starten. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I wird die Förderintensität in der untersten Stufe auf 50 Prozent erhöht. Zusätzlich entfällt das Eintrittskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Stufen. Kostenanteile, die schon in Preisen weitergegeben wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die bisherige Sommersaison sei mit gut 60 Millionen Nächtigungen (+ 1,8 Prozent zu 2019) trotz Herausforderungen gut verlaufen, zieht Kraus-Winkler Fazit über die wirtschaftliche Lage im Tourismus. Auch für den Wintertourismus prognostiziert sie gute Ausichten. Laut einer neuen Potenzialstudie der Östereich Werbung planen derzeit 20 Millionen potenzielle Gäste einen Winterurlaub in Österreich. „Diesen Aufschwung gilt es fortzusetzen. Mit dem Energiekostenzuschuss II sichern wir die touristische Wertschöpfung und langfristig auch die Arbeitsplätze der Branche“, so die Tourismus-Staatssekretärin.

ÖHV-Veit fordert Ausnahme für Hotellerie

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) zeigt sich nach anfänglicher Freude über die Förderung enttäuscht von den von der Regierung festgesetzten Voraussetzungen für den Erhalt des Energiekostenzuschuss II. Viele Leitbetriebe seien praktisch von vornherein ausgeschlossen, da das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen um 40 Prozent unter dem von 2021 liegen muss – ausgerechnet dem Lockdown-Rekordjahr mit mehr als 190 Schließtagen. „Das sollte jedem in der Regierung bekannt sein“, hält ÖHV-Präsident Walter Veit fest. Die Unternehmen hätten sich auf die Regierung verlassen.

„Es wird ja der ganze Sektor samt Seilbahnen und Thermen mit den Rekord-Energiekosten im Regen stehen gelassen“, bemängelt Veit, und fordert ein anderes Referenzkriterium für die vom Lockdown betroffenen Branchen. „2019, das letzte Vorkrisenjahr, als Bezugsjahr könnte funktionieren. Sachlich begründete Ausnahmen sind auch EU-Rechts-konform.“

Hier geht es zur Voranmeldung und mehr Informationen über den formalen Ablauf zum Energiekostenzuschuss II.

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