Bis zum 31.12.2005 waren Zuwendungen die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich seiner Hochzeit machte bis zu 315 Euro steuerbefreit. Die Heiratsbeihilfe stand jedem Ehepartner zu, auch wenn beide Partner bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Seit dem 1.1.2006 entfällt diese Regelung und alle Zuwendungen die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmen anlässlich seiner Hochzeit tätigt sind steuerpflichtig. Es gibt also keinen Freibetrag mehr.