Die Pflegeversicherung ist neben der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ähnelt in ihren Strukturen sehr stark der gesetzlichen Krankenversicherung. Zweck der Pflegeversicherung ist die Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit. Sie trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten Dauer einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären Pflege. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind auch pflegeversichert. Andere Personen können sich freiwillig versichern. Privat Krankenversicherte sind auch Mitglieder der privaten Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,7% vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts oder der Rente. Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn in der Krankenkasse ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.