David gegen Goliath: Erster Wirt verklagt Google
Google macht dem Tegernseer Bräustüberl das Leben schwer. Der Internetkonzern hält Gäste vom Traditionshaus fern, indem er über mehrere Wochen hinweg durchgehend angibt, das Lokal sei "stark besucht" und man müsse mit "Wartezeiten" von einer Stunde und mehr rechnen. Diese Info wird – neben Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer – Nutzern angezeigt, die via Google nach einem Restaurant in der Nähe suchen.
Bräustüberl-Gastwirt Peter Hubert ist alarmiert und wandte sich an Google, um zu veranlassen, dass die Angaben korrigiert werden, wie die Tageskarte berichtet. Außerdem wollte er wissen, was unter "Wartezeit" überhaupt zu verstehen sei – dass man auf Einlass warten muss, auf einen Tisch, auf das Essen oder auf die Rechnung. Das Bräustüberl lieferte sogar Beweise, dass es für Gäste nicht einmal in Spitzenzeiten ein Problem war, rasch einen Tisch zu finden.
Aufruhr in Tegernsee: Das Bräustüberl verklagt Google wegen falscher und geschäftsschädigender Angaben.
Hier werden falsche Informationen wie Tatsachen dargestellt, und um sie richtigzustellen, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen.
Bräustüberl-Wirt Peter Hubert Peter ärgert sich über die Praktiken von Google
Was macht der Algorithmus?
Aber die Mühe war vergeblich: Schuld an allem sei ein Algorithmus, setzte ein Sprecher von Google das Bräustüberl in Kenntnis. Dieser Algorithmus werde auf der ganzen Welt verwendet und könne daher nicht verändert werden. Wie es dazu kommt, dass er Fake News generiert, könne man nicht sagen. Laut Tageskarte schickte der Anwalt des Braustüberls, Thomas Glückstein, daraufhin ein Abmahnschreiben an Google, erhielt als Antwort aber nur eine standardisierte E-Mail mit Verweis auf die Support-Website.
Jetzt klagt Gastwirt Peter Hubert Google auf Unterlassung und ist damit der erste Gastronom, der es mit dem Riesenkonzern aufnimmt. Dass es ein harter Kampf wird, steht bereits fest, denn das Gericht muss schon einschreiten, bevor die Klage überhaupt auf Schiene ist und entscheiden, ob die Klageschrift zugestellt werden darf, denn drei Versuche sind bereits gescheitert, weil die Post den entsprechenden Brief bei der Google-Zentrale in Hamburg entweder nicht abgab. Am 28. August wird das Landgericht München in einer Verhandlung darüber befinden, ob die Klageschrift mittels Gerichtsvollzieher zugestellt werden darf.
Ich lasse mir doch nicht von einem Algorithmus mein Geschäft beschädigen.
Bräustüberl-Wirt Peter Hubert will im Kampf gegen Google nicht klein beigeben.
Laut Google war das Bräustüberl durchgehend total ausgebucht. In Wirklichkeit fanden die Gäste aber auch zu Spitzenzeiten problemlos einen Tisch.
Wie sich der Wirt wehren will
Seine Ohnmacht gegenüber dem Internetriesen macht Peter Hubert wütend: „Hier werden falsche Informationen wie Tatsachen dargestellt, und um sie richtigzustellen, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen, der nicht nur teuer und belastend ist, sondern auch völlig offen in Bezug darauf, wie er ausgeht“, sagte er zur Tageskarte.
Fällt das Urteil des Münchner Landgerichts am 28. August negativ aus, will Anwalt Glückstein vor die nächstehöhere Instanz ziehen. Klappt es dort auch nicht, werden Monate vergehen und viel Geld fließen. Dann muss die Klageschrift nämlich von Fachleuten übersetzt und an das Google Headquarter in den USA geschickt werden. Außerdem drohen weitere bürokratische und juristische Hürden.
Trotz allem ist Bräustüberl-Wirt Peter Hubert fest entschlossen, nicht klein beizugeben: "Ich lasse mir doch nicht von einem Algorithmus mein Geschäft beschädigen", sagte er gegenüber der Tageskarte.